Leistungen Grundpflege
Die Leistungen der Grundpflege werden individuell für jeden Bewohner und jede Bewohnerin aufgrund seiner/ihrer Pflegebedürftigkeit geplant, durchgeführt, dokumentiert und evaluiert. Grundlage dafür ist das Pflegemodell der Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen in Anlehnung an Monika Krohwinkel sowie das Leitbild, das Pflegeleitbild und das Pflegekonzept des Wichern-Hauses . Die genaueren Verfahrensanweisungen sind den Pflegestandards und den entsprechenden Abschnitten im Qualitätshandbuch des Wichern-Hauses zu entnehmen.
Bei Erkrankungen werden auch nicht-pflegebedürftige Bewohner/innen in ihren Zimmern versorgt und betreut.
Die Art und Weise, der Umfang und der tatsächliche zeitliche Aufwand der einzelnen Grundpflegemaßnahmen richtet sich bei jedem Bewohner und jeder Bewohnerin
- nach dem individuell ermittelten Pflegebedarf,
- den Ressourcen und Fähigkeiten und der aktuellen Tagesform
- des Bewohners bzw. der Bewohnerin
Die Grundpflegemaßnahmen bestehen je nach Bedarf in der
- Beaufsichtigung (oder Überwachung),
- Unterstützung,
- teilweisen Übernahme,
- vollständigen Übernahme der grundpflegerischen Verrichtungen.
1. Grundpflegemaßnahmen bei Einschränkungen der Kommunikation:
- Beachten der Schwerhörigkeit bei allen Begegnungen und pflegerischen Maßnahmen
- Beratung und Hilfe im Umgang mit dem Hörgerät, Bedienung und Wartung des Hörgerätes
- Beachten der Sehbehinderung bei allen Begegnungen und pflegerischen Maßnahmen
- Beratung über und Einsatz von Hilfsmitteln für Sehbehinderte
- Augenpflege
- Beachten verschiedener Sprachbehinderungen bei allen Begegnungen und pflegerischen Maßnahmen
2. Grundpflegemaßnahmen bei Einschränkungen der Mobilität:
- Begleitung und Unterstützung beim Gehen
- Beratung und Anleitung für den Umgang mit Hilfsmitteln
- Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Hinsetzen und Hinlegen
z.B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl oder Sessel und zurück - Transfer mit Rollstuhl zu verschiedenen Mahlzeiten, Räumen und Veranstaltungen
- Transfer mit elektrischem Lifter oder anderen Pflegehilfsmitteln
- bei bettlägerigen Bewohner/innen Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln und regelmäßiges Umlagern tagsüber und nachts nach Plan, Aktivierung und Mobilisation im Bett
- Mobilisation außerhalb des Bettes
- Auswahl und Durchführung von Maßnahmen zur Kontrakturprophylaxe
- Durchführung von Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe bei gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten
3. Grundpflegemaßnahmen bei Einschränkungen der Vitalfunktionen:
- Lagerung zur Unterstützung der Atmung bei gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten
- Frischluftzufuhr und Befeuchten der Raumluft durch Vernebler
- Auswahl und Durchführung von Maßnahmen zur Pneumonieprophylaxe bei gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten
- Unterstützung beim Abhusten
4. Grundpflegemaßnahmen bei der Haut- und Körperpflege:
- Ganzwaschung im Bett und/oder am Waschbecken mit Vor- und Nachbereitung
mit gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten - Teilwäsche am Waschbecken mit Vor- und Nachbereitung
mit gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten - Säubern und Schneiden der Fingernägel
- Fußbad, Organisation der Fußpflege
- Reinigungsbad und/oder Duschen, Haarwäsche beim Duschen/Baden
- Haarwäsche im Bett
- Rasieren, Frisieren
- Intimpflege mit gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten
- Auswahl und Durchführung von Maßnahmen zur Intertrigoprophylaxe
- Hautpflege und spezielle Hautpflege
- Auswahl und Durchführung von Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe
- Mund-, Zahn- und Prothesenpflege mit gleichzeitiger Anleitung
zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten - spezielle Mundpflege
5. Grundpflegemaßnahmen beim Essen und Trinken:
- Beratung und Erfassung der Essenswünsche
- ansprechende Gestaltung der Mahlzeiten und der Umgebung beim Essen
- Service im Speisesaal
- mundgerechte Vorbereitung der Nahrung und der Getränke
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und beim Trinken bei den Mahlzeiten
mit gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten - Einsatz von individuellen Orientierungshilfen und Hilfsmitteln
z.B. für sehbehinderte oder blinde Bewohner/innen - Anbieten und Anreichen von Getränken zwischen den Mahlzeiten
- Anreichen der Nahrung und der Getränke bei Schluckstörungen
- bei Bedarf Anbieten von kalorienreicher Zusatznahrung in Absprache mit dem Bewohner und der Küchenleitung
- Auswahl und Durchführung von Maßnahmen zur Parotitisprophylaxe
6. Grundpflegemaßnahmen bei den Ausscheidungen:
- Beratung und Durchführung von Maßnahmen zur Obstipationsprophylaxe
- Hilfestellung bei der Urin- und Stuhlausscheidung bei gehfähigen und bettlägerigen Bewohner/innen bei gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten
- Bereitstellen von Hilfsmitteln (Urinflasche, Steckbecken, Nachtstuhl, usw.)
- Kontinenztraining und Beratung und Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln
- Intimpflege unter Beachtung des Schamgefühls und der Intimsphäre
7. Grundpflegemaßnahmen beim "Kleiden":
- Auswählen und Zurechtlegen der Kleidung nach Wünschen des Bewohners/der Bewohnerin
- An- und Auskleiden des Bewohners/der Bewohnerin morgens und abends
bei gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten - teilweise Hilfe beim An- und Auskleiden morgens und abends
bei gleichzeitiger Anleitung zum selbständigen Ausführen einzelner Tätigkeiten - Hilfe beim An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe
- Wechseln der Kleidung oder Unterwäsche tagsüber bei Bedarf
- Aussortieren von schmutzigen und defekten Kleidungs- und Wäschestücken
- Beratung und Unterstützung beim Kleiderkauf
8. Grundpflegemaßnahmen "Ruhen und Schlafen":
- Herrichten des Bettes und Zimmers nach Wunsch
- Regulierung der Raumtemperatur und Lichtverhältnisse
- Hilfestellung beim Zubettgehen
- Berücksichtigung individueller Schlafbedürfnisse und -gewohnheiten
- persönliche Vorstellung der Nachtwachen
- Zuhören und Gesprächsbereitschaft
- Kontrollgänge nachts zur Vermittlung von Sicherheit
9. Grundpflegemaßnahmen "Sich beschäftigen":
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Erfassung individueller Wünsche
- Information der Bewohner/innen über Angebote und Veranstaltungen
- Zusammenarbeit mit der Ergotherapeutin
- Transfer zu und von den Veranstaltungen im Wichern-Haus
10. Grundpflegemaßnahmen "Sich als Mann oder Frau fühlen":
- Beachtung des Schamgefühls und Wahrung der Intimsphäre
- Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten
- Zuhören und Gesprächsbereitschaft
11. Grundpflegemaßnahmen "Für Sicherheit sorgen":
- Auswahl und Durchführung von Maßnahmen zur Sturzprophylaxe
- Sicherung von Rollstühlen, Nachtstühlen, usw.
- zuverlässiger Umgang mit der Lichtrufanlage
- Schaffung von allgemeinen und individuellen Orientierungshilfen
- passende Gestaltung der Umgebung
- sorgfältige Beobachtung des Bewohners / der Bewohnerin
- Vermeidung oder Einschränkung des Alkoholkonsums bei gefährdeten Bewohnern
- Kennzeichnung und Wegschließen von Gefahrenstoffen
- Oberkörperhochlagerung zur Vermeidung von Aspiration
- Durchführung von speziellen Hygienemaßnahmen
12. Grundpflegemaßnahmen "Soziale Bereiche sichern":
- Zuhören und Gesprächsbereitschaft
- Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme
- Gespräche mit Angehörigen und Betreuern
- Information der Bewohner/innen über Angebote und Veranstaltungen
- Transfer zu und von den Veranstaltungen im Wichern-Haus
13. Grundpflegemaßnahmen "Existenzielle Erfahrungen":
- Pflege und Begleitung beim Sterben
- Maßnahmen nach Eintritt des Todes
Die Leistungen der Grundpflege werden individuell für jeden Bewohner und jede Bewohnerin aufgrund seiner/ihrer Pflegebedürftigkeit geplant, durchgeführt, dokumentiert und evaluiert. Grundlage dafür ist das Pflegemodell der Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens in Anlehnung an Monika Krohwinkel sowie das Leitbild, das Pflegeleitbild und das Pflegekonzept des Wichern-Hauses . Die genaueren Verfahrensanweisungen sind den Pflegestandards und den entsprechenden Abschnitten im Qualitätshandbuch des Wichern-Hauses zu entnehmen.
