Hausordnung und wichtige Informationen für neue Bewohnerinnen und Bewohner

 

Herzlich willkommen im Wichern-Haus!

 

Wir möchten, dass Sie sich gut bei uns einleben und bald zurechtfinden und wohl fühlen. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen.

 

1.) Ihre persönliche Bezugspflegeperson

 

Im Wichern-Haus haben alle Bewohnerinnen und Bewohner jeweils eine Pflege-Mitarbeiterin, eine "Bezugspflegeperson", die Ihnen beim Einleben hilft und auch sonst für Sie persönlich als Ansprechpartnerin bei allen Fragen und Problemen zur Verfügung steht.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an diese Mitarbeiterin, wenn Sie oder Ihre Angehörigen Rat oder Hilfe brauchen.

 

2.) Informationsmöglichkeiten

 

Die Mitglieder des Heimbeirates stehen Ihnen ebenfalls für Fragen aller Art zur Verfügung. Die Namen der Heimbeiratsmitglieder finden Sie an der großen Pinnwand im Erdgeschoss, wo auch andere wichtige Informationen angeschlagen sind.

 

Weitere Aushänge mit Informationen finden Sie auf der Pinnwand vor dem Speisesaal, vor den Aufzügen und in den Aufzügen.

 

Der "Heimbote" informiert über wichtige Ereignisse und Veranstaltungen im Wichern-Haus und enthält auch den monatlichen Speiseplan. Er erscheint zu Beginn jeden Monats und wird an alle Bewohner und interessierte Angehörige verteilt.

 

Wir freuen uns, wenn Sie sich an der Gestaltung des Heimboten beteiligen möchten.

 

3.) Gesprächstermine und Bürostunden

 

Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit dem Heimleiter, der Pflegedienstleiterin oder einer anderen Mitarbeiterin des Hauses wünschen, sagen Sie bitte in der Verwaltung Bescheid, damit ein Termin vereinbart werden kann.

 

In regelmäßigen Abständen wird unsere Pflegedienstleitung Sie nach vorheriger Ankündigung besuchen und bei einem persönlichen Gespräch, wenn nötig zusammen mit Ihrer Bezugspflegeperson, für Sie und Ihre Anliegen da sein. Auf Wunsch können Angehörige oder Betreuer/innen an diesen Pflegevisiten teilnehmen.

 

Für Geldangelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung in der Regel während der Kassenstunden montags und donnerstags von 10.00 - 12.00 Uhr zur Verfügung.

 

 

Außerdem ist das Büro für Sie geöffnet:

montags und donnerstags von 10.00 - 12.30 Uhr

und montags, mittwochs und donnerstags von 14.30-16.30 Uhr.

 

Im Büro können Sie auch Briefmarken kaufen und gegen einen Unkostenbeitrag Fotokopien anfertigen lassen.

 

4.) Benutzung des Gartens und der Gemeinschaftsräume

 

Der Garten ist für alle da. Ihnen stehen auch der Speisesaal, der Wintergarten und die Sitzecken und Aufenthaltsräume auf den Etagen zur Verfügung, um sich dort mit Besuchern oder anderen Bewohnern zu treffen.

 

Im Wintergarten können Sie sich Bücher und Spiele ausleihen.

 

Bestimmte Gemeinschaftsräume können zu besonderen Anlässen nach Absprache mit der Ergotherapeutin und der Heim- oder Wohnbereichsleitung für private Feiern genutzt werden.

 

5.) Ruhezeiten und Rücksichtnahme

 

Wir bitten Sie, dem Ruhebedürfnis der anderen Bewohnerinnen und Bewohner zu entsprechen und unnötige Lärmentwicklung zu vermeiden, insbesondere Geräte wie Fernseher, Radio etc. grundsätzlich nur auf Zimmerlautstärke zu halten.

 

Während der Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr und während der Nacht von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr soll möglichst jede Ruhestörung unterbleiben.

 

Bewohner, Mitarbeiter/innen und Gäste sind in unseren Räumen um besondere gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, insbesondere gegenüber gebrechlichen oder behinderten Bewohnern.

 

6.) Regeln für die Zimmernutzung

 

Ihr Zimmer steht Ihnen zur persönlichen Nutzung, wie im Heimvertrag beschrieben, zur Verfügung. Für das Verschließen Ihres Zimmers und die sorgfältige Aufbewahrung Ihrer Schlüssel sind Sie selbst verantwortlich.

 

Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, Wertgegenstände, Geldbeträge und wertvollen Schmuck nicht ungesichert in Ihrem Zimmer aufzubewahren. Größere Geldbeträge sind auf jeden Fall bei der Bank oder Sparkasse sicherer untergebracht als in Ihrem Zimmer!

 

Radio und Fernseher müssen von Ihnen selbst oder Ihren Angehörigen bei der GEZ angemeldet und bezahlt werden.

 

Sie können in Ihrem Zimmer ein Telefon mit eigener Amtsleitung auf eigene Rechnung installieren lassen. (Ein Anschluss ist vorhanden.)

 

Das Halten von Haustieren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bedarf aber der vorherigen Genehmigung und Absprache mit der Heimleitung und den Pflegemitarbeiterinnen.

 

Für die Pflege, Wartung und Reparatur Ihrer persönlichen Einrichtungsgegenstände und Geräte sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Mitarbeiterinnen sind Ihnen bei der Organisation behilflich, wenn Sie Dienstleistungen von externen Anbietern in Anspruch nehmen wollen.

 

7.) Rauchen und Umgang mit Kerzen

 

Die Raucherinnen und Raucher bitten wir, aus Rücksicht auf die Nichtraucher in den von allen genutzten Räumen nicht zu rauchen. Wenn Sie in Ihrem Zimmer rauchen wollen, sind Sie verpflichtet, alle Vorsichtsmaßregeln beim Umgang mit Feuer zu beachten und wegen der Brandgefahr insbesondere im Bett nicht zu rauchen. Besondere Situationen besprechen Sie bitte mit den Pflegemitarbeiterinnen.

 

Das Abbrennen von Kerzen stellt eine besondere Brandgefahr für Bewohner, Personal und Gebäude dar und ist deshalb in vielen Altenheimen verboten oder nur erlaubt, wenn eine Mitarbeiterin anwesend ist. Wenn Sie trotzdem in Ihrem Zimmer eine Kerze anzünden, bitten wir Sie, mit größter Sorgfalt darauf zu achten, alle erforderlichen Sicherheitsmaßregeln einzuhalten, insbesondere auf sicheren Stand der Kerze zu achten und keine brennbaren Materialien wie z.B. Papier oder Tannenzweige in Reichweite der Flamme zu lassen. Brennende Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt sein.

 

Die Heimleitung oder ihre Beauftragten behalten sich im Einzelfall das Recht vor, für bestimmte Personen, Räume und Gelegenheiten ein Verbot auszusprechen und diesbezüglich das Hausrecht wahrzunehmen.

 

8.) Zimmerreinigung

 

Je nach Vereinbarung im Heimvertrag werden Ihr Zimmer und Ihre Nasszelle täglich oder wöchentlich, bei Bedarf auch öfter, gereinigt. Normalerweise ist immer eine Raumpflegerin für Ihre Etage oder Ihr Zimmer zuständig. Von ihr erfahren Sie, wann Ihr Zimmer aufgeräumt wird, so dass Sie während des Putzens anwesend sein können. Sie wird Sie auch rechtzeitig im voraus informieren, wann Ihre Gardinen gewaschen oder Fenster geputzt werden.

 

9.) Wäscheservice

 

Auf Wunsch beraten wir Sie gern, wie viel und welche Wäsche und Kleidung Sie im Altenheim brauchen. Im Wichern-Haus sollen Sie sich wohl und wie zu Hause fühlen, und deshalb sollten Sie auf jeden Fall auch Ihre persönliche Bettwäsche, Handtücher usw. mitbringen und darauf achten, dass Ihre Kleidung leicht zu pflegen ist.

 

Die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der vom Wichern-Haus zur Verfügung gestellten Wäsche sowie das maschinelle Waschen und das maschinelle Bügeln der persönlichen Wäsche und Kleidung im üblichen Umfang und ohne chemische Reinigung, soweit diese mit ihrem eigenen Namen gekennzeichnet ist.

 

Beim Einzug und bei jeder Neuanschaffung ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sicherstellen, dass alle Wäsche- und Kleidungsstücke mit Ihrem Namen gekennzeichnet sind, weil es sonst ständig zu Verwechslungen kommt und das Wichern-Haus keine Haftung für verloren gegangene Kleidung und Wäsche übernehmen kann. Sollten Sie die Sicherstellung nicht selber gewährleisten können, übernimmt das Wichern-Haus die Wäschekennzeichnung für Sie.

 

Beim Bestellen von Wäschenamen sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gern behilflich. Größere Näh- und Flickarbeiten und Änderungen von Kleidungsstücken vermitteln wir auf Wunsch an eine externe Stelle.

 

Kleidungsstücke, die chemisch gereinigt werden müssen, können von uns an ein externes Reinigungsunternehmen vermittelt werden. Die entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bei Kleidungsstücken, die extra von Hand gebügelt werden müssen, wird je nach Zeitaufwand ebenfalls eine Gebühr berechnet.

 

10.) Verpflegung

 

Unsere Küchenleiterin ist eine diätetisch geschulte Fachkraft und kann Sie in Ernährungsfragen individuell beraten. Alle  Küchenmitarbeiterinnen sind um Ihr leibliches Wohl besorgt und nehmen auch Vorschläge und Wünsche für den Speiseplan gerne entgegen. Beim Mittagessen können Sie zwischen verschiedenen Komponenten wählen. Individuelle Abneigungen und Unverträglichkeiten werden so weit wie möglich berücksichtigt.

 

10.1 Mahlzeiten für rüstige Bewohnerinnen und Bewohner:

 

Für die rüstigen Bewohner und Bewohnerinnen steht der große Speisesaal im Erdgeschoss mit Blick in den Garten zur Verfügung. Dort gibt es 

 

  • zwischen 8.00 und 10.00 Uhr Frühstück,
  • um 12.15 Uhr Mittagessen,
  • von 14.30 bis 16.00 Uhr die Kaffeemahlzeit
    und
  • um 18.15 Uhr Abendessen.

 

Auf Wunsch und nach Bedarf bieten wir Ihnen am Vormittag eine Zwischenmahlzeit und am Abend eine Spätmahlzeit an. Im Krankheitsfall bekommen Sie die Mahlzeiten in Ihr Zimmer gebracht. Ansonsten wird der Zimmerservice als zusätzliche Leistung extra berechnet.

 

10.2 Mahlzeiten für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Wohn- und Pflegebereichen:

 

  • Frühstück ab 8.00 Uhr,
  • Zwischenmahlzeit (auf Wunsch und nach Bedarf),
  • Mittagessen um 12.00 Uhr,
  • Nachmittagsmahlzeit ab 14.30 Uhr,
  • Abendessen um 18.00 Uhr,
  • Spätmahlzeit (auf Wunsch und nach Bedarf).

 

Den Möglichkeiten der Bewohner und Bewohnerinnen entsprechend werden die Mahlzeiten in den Pflegebereichen entweder in den Aufenthaltsräumen auf den Etagen oder im Zimmer serviert.

 

Auf Wunsch und in Absprache mit den Pflegemitarbeiterinnen und der Küchenleitung können auch pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner an den gemeinsamen Mahlzeiten im großen Speisesaal im Erdgeschoss teilnehmen.

 

10.3 Getränkeversorgung

 

 Zu den Mahlzeiten und für den persönlichen Tagesbedarf erhalten Sie:

 

  • verschiedene Getränke zum Frühstück (Kaffee, Tee, Milch, Buttermilch, Saft, etc.),
  • Mineralwasser und Saft zum Mittagessen,
  • Getränke zum Abendessen nach Speiseplan,
  • zusätzlich Tee, Saft, Mineralwasser (mit Kohlensäure oder mit wenig Kohlensäure),
  • Zitronen- oder Orangenlimonade nach Bedarf,
  • bei besonderen Anlässen und Festen Wein oder andere alkoholische Getränke nach Plan

 

10.4 Umgang mit alkoholischen Getränken

 

Selbstverständlich dürfen in unserem Haus alkoholische Getränke als Genussmittel (insbesondere bei Festen und Feiern) insoweit konsumiert werden, wie davon keine Störung oder Belästigung anderer Bewohner oder des Personals ausgeht.

In Ihrem eigenen Interesse sind wir verpflichtet, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Alkohol in Verbindung mit bestimmten Medikamenten oder Krankheiten eine ernste gesundheitliche Beeinträchtigung darstellt.

Die Heimleitung oder ihre Beauftragten behalten sich im Einzelfall das Recht vor, für bestimmte Personen und Gelegenheiten ein Alkoholverbot auszusprechen und diesbezüglich das Hausrecht wahrzunehmen.

 

10.5 Abmeldung von den Mahlzeiten bei Abwesenheit

 

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig im voraus (wenn möglich einen Tag vorher) bei den Pflegemitarbeiterinnen in Ihrem Bereich abzumelden, wenn Sie bei einer Mahlzeit nicht da sind. Die Pflegemitarbeiterinnen geben dann die Information an die Küche weiter.

 

10.6 Gästeessen

 

Besucher können nach vorheriger Anmeldung gegen Entrichtung der Kosten in der Verwaltung an den Mahlzeiten im Speisesaal oder an Festen teilnehmen und sind auch jeden Tag in der Cafeteria herzlich willkommen.

 

11.) Einkaufsmöglichkeit im Hause

 

Während der Öffnungszeiten der Cafeteria haben Sie die Möglichkeit, am Kiosk Dinge für den persönlichen Bedarf einzukaufen.

 

12.) Sonstige Dienste und Angebote

 

Nach vorheriger Terminabsprache können Sie den Friseursalon in der 2. Etage besuchen oder z.B. eine Fußpflegerin in Ihr Zimmer bestellen. Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gern bei der Auswahl dieser und anderer Dienstleistungen, die Sie von externen Anbietern in Anspruch nehmen wollen.

 

Im Wichern-Haus bieten wir Ihnen die kostenlose Teilnahme an vielen verschiedenen Gruppenangeboten, Feiern und Aktivitäten, wie sie ausführlich in unserem Leistungskatalog beschrieben sind und regelmäßig durch Aushänge und im Heimboten bekannt gemacht werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir bei den enger werdenden finanziellen Grenzen innerhalb der Altenpflege besondere Veranstaltungen und Ausflüge nur noch anbieten können, wenn wir dafür eine Eigenbeteiligung der teilnehmenden Bewohnerinnen und Bewohner erheben.

 

Zwei Bitten zum Schluss:

 

Wenn Sie zufrieden sind -

Wir alle freuen uns, wenn Sie sich bei uns gut versorgt fühlen, bitten Sie aber, den Einsatz unserer Mitarbeiterinnen nicht mit Geld im Sinne von Trinkgeld oder einer Spende abzugelten. Das Heimgesetz verbietet es allen in der Altenpflege Beschäftigten, persönliche Zuwendungen von Bewohnern anzunehmen.

 

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind sehr engagiert, Ihnen auch unter zur Zeit schwierigen Bedingungen in der Altenpflege das Leben im Wichern-Haus so schön wie möglich zu machen. Verständnis, ein freundliches Lob oder Lächeln Ihrerseits sind vollkommen ausreichend und freuen jeden von uns.

 

Wenn Sie unzufrieden sind -

Sagen Sie es uns und unseren Mitarbeiterinnen, was Sie stört oder was Sie nicht verstehen. Wir werden Ihre Anregungen und Ihre Kritik in jedem Fall ernst nehmen und gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden. Für Beschwerden aller Art haben wir ein Beschwerdeformular vorbereitet, das jede Mitarbeiterin unseres Hauses mit Ihnen ausfüllen und an die zuständige Stelle weiterleiten wird.

 

Denken Sie daran:

Nur das, worüber Sie offen mit uns sprechen,

können wir gemeinsam klären oder ändern!

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

 

Die Heimleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung und Küchenleitung des Wichern-Hauses

 

Uelzen, im Juni 2005


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