Religiöse Angebote im Wichern-Haus
Das Wichern-Haus ist eine Einrichtung der Diakonie. Als Mitarbeiter handeln wir auf der Grundlage des christlichen Glaubens. Das bedeutet, dass für uns jeder Mensch ein einzigartiges, von Gott geliebtes Geschöpf ist. Die Liebe Gottes zu seinen Geschöpfen wollen wir weitergeben, indem wir unseren Bewohnern und auch allen Mitarbeitenden in Wort und Tat mit Achtung und Respekt begegnen.
Bewohner, Gäste und Mitarbeiter sind herzlich eingeladen zu den Andachten und Gottesdiensten, die regelmäßig im Wichern-Haus stattfinden. Auch bei den Festen, die wir gemeinsam feiern, möchten wir sowohl christliche als auch jahreszeitliche Elemente und die Dankbarkeit unserem Schöpfer gegenüber zum Ausdruck bringen. Auf Wunsch vermitteln wir seelsorgerliche Gespräche und die Teilnahme am Abendmahl im Zimmer.
Niemand ist gezwungen, an diesen Angeboten teilzunehmen. Wir respektieren die Eigenständigkeit und Privatsphäre der einzelnen Bewohner genauso wie ihre Vorstellungen und Wünsche nach einer persönlichen Gestaltung ihres Lebens und Glaubens.
Unser Konzept für Seelsorge und Sterbebegleitung
Bewohner im Wichern-Haus können - nicht nur in Lebenskrisen, sondern jederzeit - seelsorgerliche Begleitung in Anspruch nehmen. Religiöse Anliegen werden von uns genauso ernst genommen wie Fragen, Ängste und Zweifel. Die Ablehnung des christlichen Glaubens wird respektiert, der Bewohner aber trotzdem nicht allein gelassen.
In Zeiten schwerer Krankheit und in der Sterbephase möchten wir unsere Bewohner nach den Grundsätzen der Palliativpflege individuell und ganzheitlich betreuen, pflegen und begleiten. Das bedeutet, dass der Wille des Bewohners (z.B. in Form einer Patientenverfügung oder Vollmacht), die Zusammenarbeit mit den Ärzten im Sinne einer effektiven Schmerztherapie und die Linderung anderer belastender Krankheitsbeschwerden im Vordergrund stehen. Die Pflegemaßnahmen und die Ernährung werden in der letzten Lebensphase täglich und flexibel an die Wünsche und den Zustand des Bewohners angepasst. Essen und Trinken werden - wie Gespräche und Seelsorge - angeboten, aber nicht aufgedrängt.
In Anlehnung an die Grundsätze der Palliativpflege und Hospizarbeit vertreten wir die Ansicht, dass Sterben ein natürlicher Vorgang ist und weder beschleunigt noch hinausgezögert werden darf. Es ist mit unserem christlichen Glauben nicht vereinbar, aktive Sterbehilfe (Euthanasie) oder Beihilfe zum Selbstmord zu leisten. Wir unterstützen aber den Wunsch und Willen des Bewohners und die Entscheidung des Arztes, den Sterbevorgang nicht durch lebenserhaltende Maßnahmen künstlich in die Länge zu ziehen. In Über-einstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben kann es beim Sterben in bestimmten Situationen - wie sie in den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (April 2004) beschrieben sind - sinnvoll sein, auf eine kurative Therapie (oder die Weiterführung einer solchen) zu verzichten. Dabei wird selbstverständlich die Behandlung und Linderung der Schmerzen und anderer Krankheitssymptome unvermindert fortgesetzt.
Nach Eintritt des Todes können sich Angehörige, Mitarbeiter/innen und ggfs. auch Mitbewohner/innen in Ruhe im Zimmer von dem Verstorbenen verabschieden. Der Tod jedes Bewohners wird den anderen Bewohnern in angemessener Form mitgeteilt und während einer Andacht ins "Abschiedsbuch" eingetragen. Für die Angehörigen der verstorbenen Bewohner und alle Mitarbeiter/innen und Mitbewohner/innen findet am Ende des Kirchenjahres ein ökumenischer Gottesdienst zum Gedenken der Verstorbenen statt.
